Pfäfers: Ersatzwahl eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission

Gemeinde Pfäfers
Gemeinde Pfäfers

Sarganserland,

Die Ersatzwahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 findet am Sonntag, 15. Mai 2022 in Pfäfers statt.

Blick auf Pfäfers im Kanton St. Gallen.
Blick auf Pfäfers im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Emil Bürer-Frigg hat seinen Rücktritt als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission der Politischen Gemeinde Pfäfers wäh­rend der laufenden Amtsdauer erklärt.

Die Ersatzwahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission der Politischen Gemeinde Pfäfers für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 findet am Sonntag, 15. Mai 2022 statt.

Einreichung von Wahlvorschlägen (Art. 24 WAG)

Für diese Wahl können Wahlvorschläge eingereicht werden. Für den ersten Wahl­gang müssen die Wahlvorschläge spätestens am Freitag, 25. Februar 2022, 11.30 Uhr, bei der Ge­meinderatskanzlei Pfäfers eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichfrist.

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Gemeindeangelegen­heiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten ent­halten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und ausschliess­lich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen.

Formulare für Wahlvorschläge

Gemäss Art. 24 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (abgekürzt WAG) können Un­terzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen ihre Unterschriften nicht zurückziehen. Nach Art. 26 WAG kann eine vorgeschlagene Person vor Ablauf der Einreichfrist schriftlich erklären, dass sie die Kandidatur zurückzieht.

Die Gemeinderatskanzlei Pfäfers stellt ab sofort die Formulare für Wahlvorschläge und Zu­stimmungserklärungen sowie ein Merkblatt zur Verfügung telefonisch, via E-Mail oder Download. Bitte für das korrekte Ausfüllen der Wahlvorschläge unbedingt das dazugehörige Merkblatt lesen.

Zweiter Wahlgang

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 25. September 2022 statt. Wahl­vor­schläge sind in diesem Fall bis spätestens am Freitag, 1. Juli 2022, 11.30 Uhr, bei der Ge­meinderatskanzlei Pfäfers zu übergeben. Im Übrigen gelten die gleichen Be­stimmun­gen wie für den ersten Wahlgang.

Im zweiten Wahlgang ist für die Wahl der Gemeindebehörden auch eine stille Wahl nach den Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen möglich.

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