Neuhausen fordert um zeitnahes Zurückschneiden von Grün

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    Wie die Gemeinde Neuhausen mitteilt, müssen Grünhecken, Sträucher und Bäume bis zum 30. September 2023 entlang von Verkehrswegen zurückgeschnitten werden.

    Aussicht über die Gemeinde Neuhausen.
    Aussicht über die Gemeinde Neuhausen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Bis zum 30. September 2023 müssen Grünhecken, Sträucher und Bäume entlang von Verkehrswegen zurückgeschnitten werden.

    In jedem Fall soll die lichte Höhe über öffentlichen Strassen 4,50 Meter und über Fusswegen und Trottoirs 2,50 Meter betragen.

    Weder die öffentliche Beleuchtung noch die Verkehrssicherheit darf beeinträchtigt werden.

    Hausnummern, Verkehrssignale, Strassenbenennungstafeln, Hydranten sowie Schilder dürfen nicht verdeckt sein.

    Pflicht zum regelmässigen Rückschnitt von Grünzeug bis Ende September 2023

    Im Verlaufe der Vegetationsperiode sind die Bepflanzungen und Einfriedungen nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.

    Von den Gärten auf Strassen und Wege überwachsende Bodenbepflanzungen sind hinter die Begrenzungen zurückzuschneiden.

    Die nötigen Rückschnitte sind bis spätestens am 30. September 2023 vorzunehmen. Bei Nichtbefolgen dieses Aufrufs veranlasst die Verwaltungspolizei Neuhausen am Rheinfall das Zurückschneiden auf Kosten des Grundeigentümers.

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