

Mitwirkung zum kantonalen Waldentwicklungsplan in Hasle LU

Wie die Gemeinde Hasle LU berichtet, wird der Waldentwicklungsplan (WEP) Kanton Luzern vom 11. März bis 9. April 2022 öffentlich aufgelegt. Personen, Organisationen und Behörden aus der Gemeinde Hasle sind eingeladen, sich zum Entwurf zu äussern. Die Ansprüche an den Wald sind vielfältig: Er soll Holz produzieren und Lebensraum sein für zahlreiche Pflanzen und Tiere. Weiter soll er Schutz vor Steinschlag und Rutschungen bieten, aber auch als Erholungsraum dienen.
Diese unterschiedlichen Interessen am Wald gilt es zu koordinieren. Hier liefert der WEP Klärung. Im Kanton Luzern hat die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) gemäss Waldgesetz den Auftrag, die Waldentwicklungsplanung zu erstellen. Dadurch gelten für die verschiedenen Waldfunktionen und Vorrangfunktionen über das ganze Kantonsgebiet einheitliche Vorgaben. Die Ausscheidung der Vorrangfunktionen Schutzwald, Waldschutzperimeter und Naturvorrang wurden aktualisiert.
Eingaben sind per E-Mail oder Post möglich
In den WEP neu aufgenommen wurde der Klimawandel. Die Unterlagen liegen in der Gemeindekanzlei Hasle auf und stehen auch digital zur Verfügung. Eingaben können per E-Mail oder Post an die Dienststelle Landwirtschaft und Wald eingegeben werden. Der Regierungsrat wird über die Eingaben befinden und anschliessend den WEP erlassen. Weitere Informationen findet die Bevölkerung auf der Gemeindewebseite unter «Neuigkeiten / Informationen des Gemeinderates».