Wie die Gemeinde Embrach mitteilt, werden Verkehrsteilnehmer zum Schutz der Flora und Fauna gebeten, die Fahrverbote auf Wald-, Flur- und Feldwegen zu beachten.
Historische Gebäude in Embrach.
Historische Gebäude in Embrach. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Gemäss Bundesgesetz über den Wald gilt für Motorfahrzeuge auf Waldstrassen in der Schweiz ein generelles Fahrverbot.

Das kantonale Waldgesetz wiederum erlaubt das Befahren mit Motorfahrzeugen für die Ausübung der Jagd und der Landwirtschaft sowie für den Unterhalt von Gewässern und Versorgungsanlagen (zum Beispiel Reservoirs).

Diese Fahrverbote müssen nicht signalisiert werden. Dasselbe gilt für das Befahren von Flur- und Feldwegen.

Im gesamten Gemeindegebiet stehen alle Wege für Fussgänger- und Fahrradverkehr sowie für Reiter offen.

Erhalt der Natur

Den Anliegern steht überdies das Fahrrecht mit Motorfahrzeugen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke zu.

Auf einigen Strecken werden diese Fahrverbote immer mehr missachtet.

Aus diesem Grund stellte die Gemeinde an einigen neuralgischen Stellen Fahrverbotstafeln auf, um auf die bereits geltenden Fahrverbote hinzuweisen.

Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten zum Schutze der Flora und Fauna die Fahrverbote zu beachten und die Naherholungsgebiete zu Fuss oder mit dem Fahrrad zu geniessen.

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