Wie die Gemeinde Wil ZH informiert, müssen Bäume und Sträucher an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen zurückgeschnitten werden.
Landschaft bei Wil ZH.
Landschaft bei Wil ZH. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Entlang von öffentlichen Strassen und Fusswegen müssen Bäume, Sträucher und andere Bepflanzungen, welche in den Strassen- beziehungsweise Wegraum hineinragen, auf die gesetzlichen Masse zurückgeschnitten werden.

Die Lichtraumprofile sind dauernd unter Schnitt zu halten, damit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist und für die Unterhalts- und Reinigungsarbeiten durch die Mitarbeiter des Werkhofes keine Behinderungen entstehen.

Die zu beachtenden Vorschriften können auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.

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