Wie die Gemeinde Rüdlingen angibt, ist zur Umgestaltung und Sanierung der Ortsdurchfahrt Eglisau die öffentliche Auflage vom Januar bis Februar 2023 erfolgt.
Das Gemeindehaus in Rüdlingen.
Das Gemeindehaus in Rüdlingen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie der Gemeindepräsident an der 120. Gemeindeversammlung vom 25. November 2022 bereits die Bevölkerung vorinformiert hat, ist bezüglich Umgestaltung und Sanierung der Ortsdurchfahrt Eglisau vom Tiefbauamt des Kantons Zürich und der Gemeinde Eglisau die öffentliche Auflage vom 20. Januar bis 20. Februar 2023 erfolgt.

Das Tiefbauamt des Kantons Zürich und die Gemeinde Eglisau planen, die Ortsdurchfahrt Eglisau zwischen 2026 und 2029 zu realisieren und den Verkehr weiträumig umzuleiten.

Weitere Informationen findet man auf der Webseite des Tiefbauamts des Kantons Zürich.

Die Gemeinde Rüdlingen ist stark betroffen

Von der regionalen Umleitung Ost wäre die Gemeinde Rüdlingen stark betroffen.

Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat Rüdlingen zuhanden der Gemeinde Eglisau und dem Tiefbauamt des Kantons Zürich vernehmen lassen.

Der Gemeinderat Rüdlingen unterstützt die Forderungen diverser direkt betroffener zürcherischer Gemeinden, dass die Ortsumfahrung Eglisau vorgezogen und forciert werden soll.

Verschiedene Einwendungen werden eingebracht

Viele der teils massiven negativen Auswirkungen für die Gemeinden in der Nachbarschaft von Eglisau lassen sich zum grössten Teil oder gänzlich verhindern, wenn die Ortsdurchfahrt Eglisau nach der Umfahrung Eglisau realisiert würde.

Dementsprechend unterstützt der Gemeinderat Rüdlingen die bis anhin eingegangenen Forderungen der Gemeinden Rafz, Wil ZH, Hüntwangen und Berg ad Iibitum, des Gewerbevereins Rafzerfeld sowie das entsprechende Postulat im Zürcher Kantonsrat.

Weiter hat der Gemeinderat innerhalb der Auflagefrist verschiedene Einwendungen eingebracht.

Unter anderem wird gefordert, dass die komplette Umleitung via Schaffhauserstrasse und Ein- und Ausfahrt Rafz auf die Rafzerstrasse geleitet wird und das Steinenkreuz nicht Bestandteil der Umleitung ist.

Schleichverkehr soll verhindert werden

Um Schleichverkehr zu verhindern, soll für die Ortsdurchfahrt Steinenkreuz komplett temporär Tempo 30 gelten, und der Schwerverkehr soll ganz von besagter Kreuzung ferngehalten werden.

Auf den Zufahrten soll auf die erschwerte Dorfdurchfahrt hingewiesen und auf die offizielle Umleitung verwiesen werden.

Auf der Rafzerstrasse soll bei der Spitzrütikreuzung bereits temporär Tempo 60 gelten und bis zur Brückenkopf der Rheinbrücke weitergeführt werden.

Im Bereich Quartier Sandgrube soll das Tempo innerorts auf temporär Tempo 50 reduziert werden.

Verkehrssicherheit soll verbessert werden

Mit diesen und weiteren Massnahmen sollen die Lärmimmissionen stark reduziert, die Verkehrssicherheit verbessert und das Verkehrsaufkommen verringert werden.

Eine allfällige Koordination bezüglich Neubau Radweg Rafz – Flaach sowie der angedachten behindertengerechten Haltestelle Sandgruben und Lösungsvorschläge zur Ausrechterhaltung der Anschlüsse des ÖV wurde ebenfalls eingebracht.

Der Gemeinderat Rüdlingen wird die weitere Entwicklung eng verfolgen und sich jederzeit einbringen, sollte dies notwendig sein.

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