Rafz führt Verkehrsanordnung am Wendeplatz Bölli ein
Wie die Gemeinde Rafz bekannt gibt, wurde von der Kantonspolizei Zürich ein Parkverbot am Wendeplatz eingeführt. Die Rekursfrist dauert 30 Tage.

Auf Antrag der Gemeinde Rafz hat die Kantonspolizei Zürich das Parkieren von Fahrzeugen auf einer Teilstrecke des Wendeplatzes in der Bahnhofstrasse, die auf der Webseite der Gemeinde Rafz einsehbar ist, verboten.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Rekurs eingereicht werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig und die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.