Neue Verordnung zur Weihnachtsbeleuchtung in Glattfelden

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In Glattfelden ist die Weihnachtsbeleuchtung gemäss der neuen Polizeiverordnung bis zum 6. Januar 2022 erlaubt und muss zwischen 1 und 6 Uhr abgeschaltet sein.

Das Dorfzentrum von Glattfelden.
Das Dorfzentrum von Glattfelden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Glattfelden informiert, lässt das kalte Wetter die bevorstehenden Festtage erahnen und mit ihr erfreuen sich Jung und Alt an farbenprächtiger Weihnachtsdekoration und -beleuchtung.

Gemäss der neuen Polizeiverordnung der Gemeinde Glattfelden (Art. 14 Abs. 3) ist die Weihnachtsbeleuchtung allerdings erst ab dem Wochenende des 1. Advents bis maximal 6. Januar 2022 erlaubt und muss zwischen 1 und 6 Uhr abgeschaltet werden.

Bei unberechtigter Verwendung von künstlichen Lichtquellen droht eine Ordnungsbusse von 100 Franken. Auf eine frühzeitige Inbetriebnahme der Beleuchtung sollte daher verzichtet werden.

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