Glattfelden kündigt Mietsvertrag von Bootsliegeplätzen
Wie die Gemeinde Glattfelden mitteilt, wird der Mietsvertrag für den Bootsliegeplatz in Rheinsfelden per 31. März 2023 gekündet.

Die 30 Mieter der Bootsliegeplätze in Rheinsfelden oberhalb des Kraftwerks Eglisau-Glattfelden AG bekommen kurz vor Weihnachten eingeschriebene Post von der Gemeinde.
Darin wird mitgeteilt, dass der Mietsvertrag für den Bootsliegeplatz gemäss Reglement über das Stationieren von Schiffen und über die Benützung der Stationierungsanlage der Gemeinde Glattfelden per 31. März 2023 gekündet wird.
Als Grund wird angegeben, dass sich die Anlegestelle Rheinsfelden im Bereich der Sandablagerungen des Rheines befinde und der Gemeinde regelmässig hohe Kosten durch notwendige Ausbaggerungen verursache.
Auch der Bootssteg selber bedürfe einer grösseren Sanierung.
Rückbau des bestehenden Bootssteges
Damit die Gemeinde weiterhin die Möglichkeit für eine Bootsanlegestelle anbieten könne, müsse der bestehende Bootssteg rückgebaut und durch einen neuen Bootshafen im Strömungsbereich oberhalb des Kraftwerks ersetzt werden.
Alle bisherigen Bootsplatzmieter haben die Möglichkeit, beim neuen Bootsplatz wieder einen Anlegeplatz zu mieten.
Angespannte finanzielle Lage der Gemeinde
Allerdings müssen die Neubaukosten vollumfänglich über eine Vorausmiete durch die Bootsplatzeigner abgegolten werden.
Ohne den erforderlichen Antrag erlischt das Anrecht auf einen Bootsanliegeplatz beim neuen Bootshafen, und ein Bewerber auf der Warteliste erhält die Möglichkeit, einen Liegeplatz zu den vorgegebenen Mietbedingungen zu übernehmen.
Die angespannte finanzielle Lage der Gemeinde Glattfelden lasse die Finanzierung eines neuen Bootssteges nicht zu, weil der Nutzen nur einem sehr kleinen exklusiven Einwohnerkreis zugutekomme.
Vorfinanzierung der Baukosten
Aus diesem Grunde sollen die möglichen zukünftigen Nutzer eines Bootssteges die Baukosten von rund 800'000 Franken vorfinanzieren und sich damit für die nächsten 15 Jahre einen Bootsanlegeplatz sichern.
Bei einer vorzeitigen Kündigung würde der Betrag pro rata abgerechnet, die nicht genutzte Zeit rückvergütet und dem neuen Mieter auferlegt.
Eine Interessengemeinschaft soll gegründet werden
Die neu zu gründende Interessengemeinschaft stellt sich bereits Fragen zur Finanzierung, zu Gemeinderatsbeschlüssen und zu offiziellen Verordnungen, ob die Bootsplätze wirklich wegmüssen.
Gewünscht wird mehr Transparenz vonseiten Gemeinde. Betroffen ist auch die Kursschifffahrt, allerdings nur am Rand.
Die Kursschiffe dürfen den bestehenden Anlegesteg benutzen, müssen sich allerdings nicht an den Kosten für die neuen Bootsstege beteiligen.
Weitere Details können auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.