Wie die Gemeinde Eglisau informiert, wurden die Arbeiten für die Begegnungszone am 18. August 2023 abgeschlossen. Seit diesem Datum gilt die Begegnungszone.
Blick auf Eglisau und den Rhein.
Blick auf Eglisau und den Rhein. - Keystone
Ad

In einer Begegnungszone gibt es ausser den Markierungen und Signalen der Begegnungszone keine Signalisationen und Markierungen mehr.

Das bedeutet, dass in der Begegnungszone keine Parkierungsverbotstafeln mehr stehen. Auch die Bemalung und Signalisation «Achtung Schule» wurden aufgehoben.

Es gelten die übergreifenden Regeln der Begegnungszone. Ab sofort gilt im Städtli die Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde.

Parkieren nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt

Fussgänger dürfen die ganze Fläche benützen und sind gegenüber den Fahrzeugführenden vortrittsberechtigt. Sie dürfen die Fahrzeuge jedoch nicht unnötig behindern.

Das Parkieren ist nur noch an den durch Signale und Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt.

Ausserhalb der markierten Felder herrscht Parkverbot (auch wenn keine Parkverbotstafeln mehr stehen).

Kunstobjekte folgen im nächsten Jahr

Die Fundamente für die zwölf Kunstobjekte sind vorbereitet. Rund die Hälfte davon befindet sich im Strassenraum und dient der Verlangsamung des Verkehrs.

Bis die Kunstobjekte im nächsten Jahr montiert werden, werden die Fundamente im Strassenraum mit Pfosten versehen.

Begegnungszone ist in Kraft getreten

Ein Element fehlt noch: die Litfasssäule beim Bollwerk. Bevor sie im Städtli aufgestellt wird, erarbeitet die Gemeinde Eglisau zuerst noch ein Konzept für die Bewirtschaftung.

Mit dem Abschluss der kurzfristigen Massnahmen ist die Begegnungszone abgeschlossen.

Die Arbeiten für die Begegnungszone wurden termingerecht nach einer Bauzeit von fünf Wochen am 18. August 2023 abgeschlossen, und seit diesem Datum ist die Begegnungszone in Kraft.

BGK-Kommission: Nachhaltige Kernzonen-Gestaltung im Städtli

Auch die Arbeit der Kommission öffentlicher Raum Kernzonen (Körz) ist damit für dieses Projekt beendet.

Die Kommission berät den Gemeinderat in Zusammenhang mit der Gestaltung der öffentlichen Freiräume in den Kernzonen gemäss Zonenplan, um deren Qualität hinsichtlich Nachhaltigkeit, insbesondere Ästhetik und Funktionalität langfristig zu gewährleisten.

Sie hat das Bau- und Grundstücks-Kommission (BGK) Städtli eng begleitet und wird bei künftigen Projekten im öffentlichen Raum wieder zum Einsatz kommen.

Die nun realisierten baulichen Massnahmen entsprechen den Minimalanforderungen an eine Begegnungszone, welche Teil des Projekts «Betriebs- und Gestaltungkonzept Städtli» ist.

Die Etappierung erfolgt über mehrere Jahre

Im Endausbau sieht dieses die Neugestaltung sämtlicher Oberflächen in der Begegnungszone vor.

Diese erfolgt gestaffelt, koordiniert mit anstehenden Werksanierungen und abgestimmt auf die finanzielle Lage der Gemeinde.

Die Etappierung erfolgt deshalb über mehrere Jahre und der Zeithorizont ist offen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Eglisau