Aufsicht über die Krippen, Horte und Tagesfamilien in Eglisau

    Gemeinde Eglisau
    Gemeinde Eglisau

    Rafzerfeld,

    Neue Aufsichtsinstanz für Kinderbetreuungseinrichtungen per 1. Januar.

    Schulkinder
    Schulkinder - Gemeinde Eglisau

    Die Fürsorgebehörde der Gemeinde ist gemäss Gesetz für die Bewilligung und Aufsicht von Kinderhorten und Kinderkrippen zuständig. Bisher wurde die Zuständigkeit für die Aufsicht und die Bewilligungserteilung dem Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich (AJB) übertragen.

    Aufgrund einer Gesetzesänderung kann diese Aufgabe nicht mehr durch das AJB ausgeführt werden.

    Anforderungen an eine Aufsichtsinstanz

    Für die neue Aufsichtsinstanz hat die Sozialbehörde Eglisau verschiedene Kriterien formuliert, die es zu erfüllen gilt. Nebst der eigentlichen Aufsichtstätigkeit ist es der Sozialbehörde wichtig, dass die Aufsichtsinstanz die Sozialbehörde in weiterführenden strategischen Fragestellungen in Bezug auf die ausserfamiliäre Kinderbetreuung beraten kann.

    Zu diesen Fragestellungen gehört z.B. die Ausarbeitung eines neuen Eltern-Subventionierungsmodells für die schul- und familienergänzende Kinderbetreuung.

    Neue Aufsichtsinstanz per 1. Januar

    Die Sozialbehörde hat von verschiedenen Anbietern Offerten eingeholt, Gespräche geführt und sich entschieden, per 1. Januar mit der Firma INTEGRA Talent eine Dienstleistungsvereinbarung abzuschliessen. Die Firma INTEGRA Talent verfügt über fundierte Erfahrung in der Aufsichtstätigkeit und überzeugt mit ihrer Vorgehensweise durchwegs.

    Die Kinderbetreuungseinrichtungen gewinnen mit INTEGRA Talent auch eine Beratungsinstanz, mit welcher ein aktiver Qualitätsprozess mit nachhaltiger Wirkung gestaltet werden kann. Die Sozialbehörde freut sich auf die Zusammenarbeit mit INTEGRA Talent.

    Alle Eglisauer Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderhort Chugle, Kinderkrippe Sunneschii und Kinderkrippe Elisa) wurden von der Sozialbehörde besucht. Dabei hat sie einen Einblick in die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen an eine Kinderbetreuungseinrichtung gewinnen können.

    An dieser Stelle möchte sich die Sozialbehörde bei den Krippenleiterinnen bzw. der Hortleiterin und ihren Mitarbeitenden, welche sich jeden Tag um das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder kümmern, für ihr grosses Engagement bedanken.

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