Root fordert zum Zurückschneiden der Pflanzen auf
Wie die Gemeinde Root informiert, werden Grundeigentümer gebeten, zur Unterstützung des Winterdienstes ihre Pflanzen zurückzuschneiden.

Für die Verkehrssicherheit und im Hinblick auf den Winterdienst sind die Anstösser und Grundeigentümer von Strassen, Trottoirs, Fuss- und Radwegen nun aufgefordert, Bäume und Sträucher angemessen zurückzuschneiden.
Dies, damit der Winterdienst ungehindert vorgenommen werden kann. In den kommenden Wochen werden Kontrollen betreffend Einhaltung der einschlägigen Vorschriften vorgenommen.
In prekären Situationen wird nach einmaliger Fristansetzung der Rückschnitt auf Kosten der Eigentümerschaft vorgenommen.
Zudem werden Fahrzeughalter ersucht, ihre Autos korrekt auf den Abstellplätzen zu parkieren.
Folgende Regeln sind zu beachten
Pflanzungen und Einfriedungen müssen zur Fahrbahn oder zu einem Radweg einen Abstand von mindestens 60 cm einhalten. Zu einem reinen Gehweg beträgt der Abstand 30 cm.
Bäume sind so zu schneiden, dass über dem Trottoir ein Lichtraumprofil von mindestens 2.5 m und über der Strasse von mindestens 4.5 m Höhe frei bleibt.
Die Grundeigentümer sind verpflichtet, die Sichtzonen bei Ein- und Ausfahrten und Strassenverzweigungen durch entsprechenden Rückschnitt dauerhaft frei zu halten.
Die Durchfahrt für Feuerwehr-, Polizei- und Sanitätsfahrzeuge, aber auch für Kehrichtwagen und Postfahrzeuge ist frei zu halten.
Die Strassenbeleuchtung darf durch die Bepflanzungen nicht beeinträchtigt werden.