Meggen

Kommunale Urnenabstimmung über Bebauungspläne in Meggen

Nau.ch Lokal
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Rontal,

Wie die Gemeinde Meggen mitteilt, wird am 26. November 2023 an der Urne unter anderem über die zwei Bebauungspläne Luzernerstrasse und Mühleweiher abgestimmt.

Das Dorfzentrum Meggen.
Das Dorfzentrum Meggen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Am Sonntag, 26. November 2023, wird an der Urne über die Bebauungspläne Luzernerstrasse und Mühleweiher sowie über die Teilrevision Ortsplanung Meggen mit Anpassung des Bau- und Zonenreglements abgestimmt.

Der Gemeinderat hat im Jahr 2017 mit dem Instrument des Masterplans die Grundlage für die innere Entwicklung geschaffen.

Innerhalb des Masterplangebietes wurden sieben Handlungsfelder ausgeschieden, um in diesen die raumplanerischen Grundsätze aufzuzeigen.

Die Areale Luzernerstrasse und Mühleweiher sind zwei dieser Handlungsfelder.

Bebauungsplan Luzernerstrasse

Der Bebauungsplan Luzernerstrasse bietet die Chance, ein neues, belebtes und zentrumsnahes Wohnquartier mit Gewerbenutzung zu schaffen, welches Raum zur Erholung, zum Wohnen, für Gewerberäume, für Dienstleistungsflächen und öffentliche Nutzungen bietet.

Mit dem Projekt werden total rund 80 Wohnungen unterschiedlicher Grösse ermöglicht.

Die Gemeinde ist im Perimeter des Bebauungsplans Luzernerstrasse Grundeigentümer zweier Grundstücke.

Angrenzend an die gemeindeeigene Liegenschaft Luzernerstrasse 14 möchte sie die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen erweitern sowie Räumlichkeiten für die Bibliothek der Gemeinde schaffen.

Keine Einsprachen gegen Planänderungen für Zentrumserweiterung

Damit die Überbauung gemäss Bebauungsplan und Sonderbauvorschriften realisiert werden kann, muss gleichzeitig eine Teilzonenplanänderung mit einer Änderung des Bau- und Zonenreglements erfolgen.

Mit diesen Änderungen und dem Bebauungsplan Luzernerstrasse werden die planungs- und baurechtlichen Grundlagen geschaffen, welche eine Zentrumserweiterung und -aufwertung gemäss den Entwicklungszielen der Gemeinde ermöglichen.

Während der öffentlichen Auflage sind keine Einsprachen gegen die Teilzonenplanänderung mit Anpassung des Bau- und Zonenreglements und den Erlass des Bebauungsplans eingegangen.

Renaturierung des Mühleweihers geplant

Der Bebauungsplan Mühleweiher bietet die Chance, ein neues, attraktives, belebtes und zentrumsnahes Wohn- und Arbeitsquartier zu schaffen, welches Raum zur Erholung, zum Wohnen, für Gewerbe- und Arbeitsräume, für Dienstleistungsflächen und öffentliche Nutzungen bietet.

Gesamthaft können rund 70 Wohnungen unterschiedlicher Grösse realisiert werden. Die Gemeinde ist im Perimeter Mühleweiher Eigentümerin von mehreren Grundstücken.

Für diese bestehen zurzeit aber keine baulichen Absichten. Jedoch ist die Sanierung, Renaturierung und Aufwertung des Mühleweihers geplant.

Er soll auch künftig der Öffentlichkeit zugänglich sein und dem Areal als hochwertiger Aussenraum dienen.

Eine Einsprache ist gegen die Teilzonenplanänderung eingegangen

Mit dem Bebauungsplan Mühleweiher und der Teilzonenplanänderung mit Anpassung des Bau- und Zonenreglements werden die baurechtlichen Grundlagen geschaffen, welche eine Zentrumsentwicklung im Sinne des Masterplans Meggen Zentrum ermöglichen.

Damit die Überbauung gemäss Bebauungsplan und Sonderbauvorschriften realisiert werden kann, muss gleichzeitig eine Teilzonenplanänderung mit einer Änderung des Bau- und Zonenreglements erfolgen.

Mit diesen Änderungen und dem Bebauungsplan Mühleweiher werden die planungs- und baurechtlichen Grundlagen geschaffen, welche eine Zentrumserweiterung und -aufwertung gemäss den Entwicklungszielen der Gemeinde ermöglichen.

Während der öffentlichen Auflage ist eine Einsprache gegen die Teilzonenplanänderung mit Anpassung des Bau- und Zonenreglements und den Erlass des Bebauungsplans eingegangen. Die Einsprecherin hält an ihrer Einsprache fest.

Kein Zusammenhang mit der Gesamtrevision der Ortsplanung Meggen

Zwischen den beiden Bebauungsplänen und der Teilzonenplanänderung mit Anpassung des Bau- und Zonenreglements besteht kein Zusammenhang mit der laufenden Gesamtrevision der Ortsplanung.

Es handelt sich bei beiden Geschäften um selbständige Verfahren, über welche die Stimmberechtigten separat beschliessen können.

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