Auf dem Wanderweg von Moosried zum Wagemoos in Udligenswil wurde kürzlich eine grössere Menge an illegal entsorgtem Abfall im Wald entdeckt.
Littering Kloten
Derzeit hat es mehr Abfall im öffentlichen Raum. (Symbolbild) - KEYSTONE/Ennio Leanza
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Wie die Gemeinde Udligenswil berichtet, wurde in vergangener Zeit vermehrt illegal Abfall in der Gemeinde Udligenswil entsorgt. So auch auf dem Wanderweg von Moosried zum Wagemoos, wo kürzlich eine grössere Menge an entsorgtem Abfall im Wald entdeckt wurde.

Im Wald ist das Ablagern von zugeführten (waldfremden) festen und flüssigen Stoffen aller Art gemäss § 16 KWaG verboten. Auch Grün- und Gartenabfälle, Kompost usw., sind fachgerecht und ausserhalb des Waldes zu entsorgen.

Illegale Müllentsorgung gilt als Straftat

Die illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat, die strafrechtlich geahndet sowie mit Bussgeld oder sogar Freiheitsstrafe bestraft wird.

Es gilt Sorge zur Umwelt zu tragen und bei einem Grillfest, Picknick usw., im Wald, den mitgebrachten Abfall wieder mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.

Die Gemeinde Udligenswil dankt für den respektvollen Umgang mit der Natur. Weitere Hinweise finden sich auch online auf der Homepage der Gemeinde Udligenswil.

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