Die Luzerner Regierung hat zwei Verwaltungsbeschwerden gegen die vom Stimmvolk beschlossene Änderung des Zonenplans und den Bebauungsplan im Gebiet Sagenmatt in Ebikon LU abgelehnt. Er gibt grünes Licht für die Überbauung.
Ebikon
Blick auf die Gemeinde Ebikon. - Gemeinde Ebikon
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Der Entscheid sei noch nicht rechtskräftig, teilte die Gemeinde Ebikon am Donnerstag mit.

Das Ebikoner Stimmvolk hatte Ende November 2020 die Änderung des Zonenplans im Gebiet Sagenmatt und des Bau-und Zonenreglements beschlossen, nachdem die Abstimmung im September auf Geheiss des Regierungsrates verschoben worden war wegen mangelhafter Abstimmungsunterlagen.

Nach dem Ja an der Urne ging eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Die Beschwerdeführer verlangten eine Nachzählung. Die Vorlage war mit nur 15 Stimmen Unterschied angenommen worden. Die Regierung sah aber keinen Anlass zur Nachzählung.

Schliesslich wies die Regierung nun zwei Verwaltungsbeschwerden ab und genehmigte die Änderung des Zonenplans sowie den Bebauungsplan. Der Entscheid stütze die Gemeinde Ebikon und zeige, dass beim Projekt vieles richtig gemacht worden sei, wird der zuständige Ebikoner Gemeinderat, Hans Peter Bienz, in der Mitteilung zitiert.

Auf dem Gelände des ehemaligen AMAG Autozentrums an der Luzernerstrasse soll ein Wohnquartier mit rund 240 Miet- und Eigentumswohnungen sowie mit Arbeits- und Dienstleistungsflächen entstehen.

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