Wie die Gemeinde Buchrain mitteilt, kann man für die Steuererklärung 2023 eine Fristverlängerung erwirken. Erste Mahnung erfolgt Ende April und Anfang Mai 2024.
Gemeinde von oben
Buchrain. - Gemeinde Buchrain
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Die allgemeine Frist für das Einreichen der Steuererklärung ist Ende März 2024 abgelaufen.

Wer mehr Zeit benötigt, kann auf der Webseite der Dienststelle Steuern mit wenigen Klicks eine Fristverlängerung erwirken.

Die erste kostenlose Mahnung erfolgt jeweils Ende April und Anfang Mai 2024 mit einer Nachfrist von 14 Tagen.

Hat man dieses Zeitfenster ebenfalls verpasst und keine Verlängerung beantragt, stellt die Steuerbehörde die zweite Mahnung aus, für die eine Gebühr von 40 Franken erhoben wird.

Frist bis 31. August 2024 für Selbständigerwerbende

Für unselbständigerwerbende und nichterwerbstätige Personen kann via Webseite eine Verlängerung bis maximal Ende August 2024 beantragt werden.

Selbständigerwerbende und juristische Personen haben für das Einreichen der Steuererklärung eine allgemeine Frist bis 31. August 2024.

Für diese Steuerpflichtigen kann eine Frist bis maximal Ende Dezember 2024 beantragt werden.

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