Buchrain

Buchrain: Rasenmäher-Lärm soll nicht zur Belästigung werden

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Rontal,

Wie die Gemeinde Buchrain informiert, müssen alle Einwohner die lärmerzeugende Arbeiten ausführen, Rücksicht auf die Ruhezeiten ihrer Mitbürger nehmen.

Gemeinde von oben
Buchrain. - Gemeinde Buchrain

Zu Beginn des Frühlings und den wärmeren Temperaturen gibt es im Garten und rund um das Haus wieder jede Menge Arbeit.

Damit verbunden sind auch gewisse Lärmimmissionen, verursacht durch Rasenmäher, Vertikutierer, Hochdruckreiniger, et cetera.

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch bestimmt in Artikel 684, dass «jedermann verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkungen auf die Nachbarn zu enthalten».

Damit Ärger und nachbarschaftliche Auseinandersetzungen vermieden werden können ist etwas Rücksichtnahme einerseits und Toleranz andererseits gefragt.

Ruhezeiten sollen beachtet werden

In diesem Sinne bittet die Gemeinde die Einwohner, Haus- und Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Hämmern, Fräsen und weitere lärmige Arbeiten nicht frühmorgens, während den Essenszeiten und spätabends auszuführen.

Die Gemeinde empfiehlt deshalb die Arbeitszeiten auf montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 19 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr zu beschränken. Die Sonn- und Feiertage sind Ruhetage.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Spanien Polizei
12 Interaktionen
4 Jahre im Haus
Golden Visa
43 Interaktionen
Schweiz

MEHR BUCHRAIN

Buchrain
Drei Verletzte
2 Interaktionen
Buchrain LU
Lkw-Fracht
1 Interaktionen
Am Kopf

MEHR AUS LUZERNERLAND

Patrouille Suisse
148 Interaktionen
Emmen LU
Neuenkirch
Ebikon