Buchrain: Rasenmäher-Lärm soll nicht zur Belästigung werden
Wie die Gemeinde Buchrain informiert, müssen alle Einwohner die lärmerzeugende Arbeiten ausführen, Rücksicht auf die Ruhezeiten ihrer Mitbürger nehmen.

Zu Beginn des Frühlings und den wärmeren Temperaturen gibt es im Garten und rund um das Haus wieder jede Menge Arbeit.
Damit verbunden sind auch gewisse Lärmimmissionen, verursacht durch Rasenmäher, Vertikutierer, Hochdruckreiniger, et cetera.
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch bestimmt in Artikel 684, dass «jedermann verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkungen auf die Nachbarn zu enthalten».
Damit Ärger und nachbarschaftliche Auseinandersetzungen vermieden werden können ist etwas Rücksichtnahme einerseits und Toleranz andererseits gefragt.
Ruhezeiten sollen beachtet werden
In diesem Sinne bittet die Gemeinde die Einwohner, Haus- und Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Hämmern, Fräsen und weitere lärmige Arbeiten nicht frühmorgens, während den Essenszeiten und spätabends auszuführen.
Die Gemeinde empfiehlt deshalb die Arbeitszeiten auf montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 19 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr zu beschränken. Die Sonn- und Feiertage sind Ruhetage.