Buchrain

Buchrain kündigt die nächste Grabräumung auf dem Friedhof an

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Wie die Gemeinde Buchrain mitteilt, müssen alle Bestattungs- und Urnengräber, deren Grabesruhe abgelaufen ist, bis zum 28. Februar 2024 geräumt werden.

Flugaufnahmen Dorfbilder Buchrain
Flugaufnahmen, Dorfbilder Buchrain. - Gemeinde Buchrain

Die Grabesruhe dauert bei Erdbestattungen 20 Jahre für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren, zehn Jahre für Kinder unter sechs Jahren.

Bei Urnenbestattungen beträgt die Grabesruhe zehn Jahre.

Für Erdbestattungsgräber mit Bestattungsjahr 2003 und Urnengräber mit Bestattungsjahr 2013 sowie für Kindergräber mit Bestattungsjahr 2013 sind daher die Grabesruhen abgelaufen.

Für Familiengräber gilt die vereinbarte Konzessionsdauer. Diese kann gemäss Reglement für das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Buchrain verlängert werden.

Kostenlose Grabräumung nach Ablauf der Frist

Die betroffenen Familien- und Reihengräber sind mit einer Hinweistafel markiert.

Die Angehörigen der Verstorbenen können die Grabmale und die Pflanzen bis zum 28. Februar 2024 entfernen.

Nach diesem Termin verfügt die Friedhofsverwaltung über die noch vorhandenen Grabmale, Pflanzen und so weiter.

Die Grabräumung durch die Friedhofverwaltung erfolgt kostenlos. Für Rückfragen steht die Friedhofverwaltung gerne telefonisch zur Verfügung.

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