Wangen-Brüttisellen

    Wangen-Brüttisellen: Feuerwerksregeln zum Bundesfeiertag

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    Dübendorf,

    Die Gemeinde Wangen-Brüttisellen ruft zu Vor- und Rücksicht auf.

    Bundesfeier
    Bundesfeier-Feuerwerk. - Keystone

    Wie die Gemeinde Wangen-Brüttisellen berichtet, ist für die einen das farbige Feuerwerkspektakel am 1. August das Highlight, während für einige andere eine leidige, laute Angelegenheit – insbesondere Kleinkinder und Tiere erschrecken sich ab den lauten «Böllern» und leiden unter Stress. Aus diesem Grund möchten wir zu Vorsicht und Rücksichtnahme gegenüber Mitmenschen und Tieren appellieren.

    Das ist Rücksicht: – In der Gemeinde Wangen-Brüttisellen ist das Abbrennen von Feuerwerk gemäss Art. 11 der Polizeiverordnung nur an Silvester und am 1. August bewilligungsfrei erlaubt. Die Gemeinde bittet die Bevölkerung auf, sich an diese Regelung zu halten. Weder das Vorfeiern tagsüber am 31. Juli, noch das Nachzünden von Feuerwerk am 2. August sind erlaubt!

    Das Feuerwerk darf nur im Freien und mit ausreichendem Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden abgefeuert werden. Nicht alle möchten das Feuerwerk hautnah miterleben. Es sollte kein Feuerwerk in der Nähe von Türen und Fenstern gezündet werden. Feuerwerkskörper sollten so aufgestellt werden, dass keine Schüsse in Richtung von Zuschauern, Bäumen, Autos oder Häusern gehen.

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