Wie die Gemeinde Wallisellen berichtet, findet der Frühlingsmarkt am 4. Mai 2024 statt. An der Bahnhofstrasse wird ein allgemeines Fahrverbot gelten.
Wallisellen
Das Gemeindezentrum von Wallisellen. - Nau.ch / Manuel Walser
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Der Frühlingsmärt 2024 «Walliseller Markt» wird am Samstag, 4. Mai 2024, veranstaltet.

Am Samstag, den 4. Mai 2024, gilt auf der Bahnhofstrasse im Bereich zwischen Kirchstrasse und Kreuzplatz ein Parkverbot auf beiden Strassenseiten ab 6 Uhr.

Zusätzlich besteht ein allgemeines Fahrverbot, wobei die Anlieferung bis 10 Uhr und der Abtransport ab 18 Uhr gestattet sind.

Einfahrtsverbot in Querstrasse und Archengässli

Die Rotackerstrasse ist ab der Kirchstrasse bis zum Kreuzplatz als Sackgasse gekennzeichnet.

Die Zufahrt von der Kirchstrasse bis zum Schulhaus Bahnhofstrasse ist jedoch gestattet.

In der Querstrasse wird das Einfahrtsverbot von der Schwarzackerstrasse aus vorübergehend aufgehoben. Die Durchfahrt zur Bahnhofstrasse ist jedoch nicht gestattet.

Im Archengässli wird ebenfalls das Einfahrtsverbot von der Schwarzackerstrasse aus vorübergehend aufgehoben. Die Weiterfahrt zur Bahnhofstrasse ist nicht möglich.

Öffentlicher Verkehr

Die Haltestelle «Zentrum» der Buslinie 771 wird während der Dauer der Sperrung der Bahnhofstrasse aufgehoben.

Für Parkplätze steht das öffentlich zugängliche, gebührenpflichtige Parkhaus «Zentrum Wallisellen» (Zufahrt ab Schwarzackerstrasse) zur Verfügung.

Übertretungen der signalisierten Verkehrsbeschränkungen werden gemäss Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr geahndet.

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