Der Gemeinderat Wallisellen wird am 28. September 2021 die Wahlanordnung beschliessen. Bis am 16. November 2021 werden Wahlvorschläge eingereicht werden können.
Die Gemeindeverwaltung von Wallisellen.
Die Gemeindeverwaltung von Wallisellen. - Nau.ch / Manuel Walser
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Für die politische und persönliche Planung ist es sinnvoll, die Termine im Zusammenhang mit dem Amtsdauerwechsel im Jahr 2022 frühzeitig festzulegen.

In diesem Sinne hat der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich GPV einen Termin für die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022 bis 2026 vorgeschlagen. Die definitive Empfehlung des GPV dürfte in Kürze kommuniziert werden.

Es wird vorgeschlagen, den 1. Wahlgang auf den Sonntag, 27. März 2022 zu setzen. Dies ermöglicht es, den 2. Wahlgang am Sonntag, 12. Juni 2022 festzusetzen. Dieses Datum ist für eidgenössische und kantonale Vorlagen vorgesehen.

Damit wird der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 28. September 2021 die Wahlanordnung beschliessen.

Die Publikation im Anzeiger von Wallisellen erfolgt am 7. Oktober 2021. Die 40-tägige Frist, innert der dann die Wahlvorschläge eingereicht werden können, endet somit am 16. November 2021.

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