Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen haben ihre Stellungnahmen zum Entwurf des SIL-Objektblatt verabschiedet.r
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Verwaltung (Symbolbild) - Der Bundesrat
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Im bisherigen SIL-Prozess wurde aus Sicht der Gemeinden nicht nur die Koordinationspflicht verletzt, im Entwurf des SIL-Objektblattes sind wichtige und vor allem sicherheitsrelevante Themen wie die Koordination der An- und Abflugverfahren mit dem Flughafen Kloten nicht fundiert dokumentiert. Ausserdem fehlt eine Abwägung aller Interessen bisher vollständig. Das zeigt sich unter anderem darin, dass der Bund weiterhin nur die Interessen der Flugplatz Dübendorf AG (FDAG) verfolgt. So sollen zukünftig die vom Flughafen Zürich-Kloten ausgelagerten Businessjets und die lärmmässig besonders störende Sport- und Freizeitfliegerei auf dem Flugplatz Dübendorf verkehren. Auch ist vorgesehen, die Betriebszeiten im Vergleich zum heutigen Stand massiv auszudehnen.

Bund widerspricht eigenen Zielen

Zudem will der Bund diverse Forderungen der FDAG erfüllen, die weit über die Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen des Bundes hinausgehen. Dazu gehört beispielsweise die Pistenverlängerung, wodurch grössere und somit auch lautere Flugzeugtypen auf dem Flugplatz Dübendorf landen könnten. Ebenfalls ist bereits die Rede von Ausnahmen, welche eine weitere Ausdehnung der Betriebszeiten zur Folge hätten. Damit widerspricht der Bund seinen eigenen Zielen zum Klimaschutz. Denn mehr Flugbewegungen und damit mehr Immissionen stehen im klaren Widerspruch zum UNO-Klimavertrag von Paris, den die Schweiz mitunterzeichnet hat.

Die Standortgemeinden fordern in ihren Stellungnahmen unter anderen:

- Beschränkung der jährlichen Flugbewegungen auf maximal 20’000

- Konzentration der Flugzeiten auf die Werktage (07.00 – 12.00, 13.30 – 17.00 Uhr)

- Keine Freizeit- und Sportfliegerei

- Kein Business-Airport

- Kein privater Heliport im nördlichen Areal

- Lärmreduktion durch entsprechende Zielwerte und Flugzeugtypen

- Mobilitätskonzept mit einem Minimum an Parkplätzen

- Diverse Gewässerschutz- und Revitalisierungsmassnahmen

Das SIL-Objektblatt legt den Rahmen für die künftige Infrastruktur sowie die Ausrichtung des Betriebs des Flugplatzes behördenverbindlich fest. Die Festlegungen im SIL-Objektblatt sind somit zentral und es ist wichtig, dass diese die Forderungen der Standortgemeinden beinhalten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wird das SIL-Objektblatt aufgrund der eingegangenen Anträge nun überarbeiten, bevor dann der Bundesrat Ende 2019 darüber beraten wird.

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