Kommunaler Richtplan in Dübendorf liegt zur Einsicht aus

Stadt Dübendorf
Stadt Dübendorf

Dübendorf,

Der kommunale Richtplan «Verkehr» und Aufhebung «Teilrichtplan für das Bahnhofgebiet» ist, bis zum 19. Oktober 2021, für die Bürger Dübendorfs frei zugänglich.

Die Stadtverwaltung in Dübendorf.
Die Stadtverwaltung in Dübendorf. - Nau.ch / Manuel Walser

Der kommunale Richtplan «Verkehr» und Aufhebung «Teilrichtplan für das Bahnhofgebiet» ist bis zum 19. Oktober 2021 für die Bevölkerung Dübendorf frei zugänglich.

Die Unterlagen zum kommunalen Richtplan «Verkehr» werden im Rahmen des Auflageverfahrens vom 20. August bis 19. Oktober 2021 öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen können während der ordentlichen Büroöffnungszeiten im Stadthaus Dübendorf bei der Stadtplanung, Usterstrasse 2, eingesehen werden. Sie sind auch auf der Gemeindeseite verfügbar.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Inhalt äussern. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Stadtrat Dübendorf, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und die Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.

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