Die Erneuerungswahl des Gemeinderates in Dübendorf für die Amtsdauer 2022 bis 2026 fällt auf den Sonntag, 27. März 2022, an.
Die Stadtverwaltung in Dübendorf.
Die Stadtverwaltung in Dübendorf. - Nau.ch / Manuel Walser
Ad

Der Stadtrat Dübendorf als wahlleitende Behörde ordnet die Erneuerungswahl des Gemeinderates (40 Mitglieder) für die Amtsdauer 2022 bis 2026 auf Sonntag, 27. März 2022, an.

In Anwendung von § 42 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) erfolgt die Wahl nach dem Verhältniswahlverfahren. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Dienstag, 18. Januar 2022, (gesetzliche Frist gemäss Art. 90 Abs. 2 GPR: 10. Dienstag vor dem Wahltag) der Stadtverwaltung Dübendorf, Behördendienste, einzureichen.

Danach können die Wahlvorschläge – ausser zur Behebung von Mängeln – nicht mehr geändert werden. Die Wahlvorschläge können bei der Stadtverwaltung Dübendorf, Behördendienste, eingesehen werden.

Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens 40 wählbare Personen aufgeführt sein. Jede Person darf nur auf einem der Wahlvorschläge und dort höchstens zweimal genannt sein.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit Wohnsitz in Dübendorf

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Dübendorf hat. Für jede vorgeschlagene Person ist die Angabe von Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort erforderlich.

Zudem kann der Rufname sowie ein Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Gemeinderat schon bisher angehört hat, angefügt werden. Die Vorgeschlagenen müssen schriftlich bestätigen, die Kandidatur anzunehmen.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 30 Stimmberechtigten der Stadt Dübendorf unterschrieben sein. Die Unterzeichnenden haben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse anzugeben und ihre Unterschrift hinzuzufügen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Jeder Wahlvorschlag muss eine Bezeichnung tragen, die nicht irreführend sein darf und die sich von der Bezeichnung der anderen Vorschläge hinreichend unterscheidet. Wenn die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlages keine zur Vertretung ermächtigte Person bezeichnen, gilt die erstunterzeichnende und, wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben.

Formulare für Wahlvorschläge

Listen, die in der Amtsdauer 2018 bis 2022 im Gemeinderat vertreten sind, erhalten Listennummern in der Reihenfolge ihrer Stärke im Gemeinderat. Bei gleicher Sitzzahl entscheidet die alphabetische Reihenfolge der Listenbezeichnungen.

Allfälligen weiteren Listen wird unter Aufsicht des Stadtpräsidenten durch Losentscheid eine Listennummer zugewiesen. Listenverbindungen sind ausgeschlossen. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtverwaltung, Behördendienste, in Dübendorf, sowie online, bezogen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ad
Ad