Wie die Gemeinde Wallisellen bekannt gibt, werden verschiedene Gräber, deren gesetzliche Ruhezeit abgelaufen ist, ab dem 8. September 2024 geräumt.
Die Gemeindeverwaltung von Wallisellen.
Die Gemeindeverwaltung von Wallisellen. - Nau.ch / Manuel Walser
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Auf dem Friedhof Wallisellen werden nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit verschiedene Gräber aufgehoben.

Dies betrifft Sarggräber im Grabfeld vier mit den Nummern 72 bis 92, Urnengräber im Grabfeld drei mit den Nummern 22 bis 42 und im Grabfeld vier mit den Nummern 43 bis 56, Urnennischen Einzel im Grabfeld drei mit den Nummern 6128 bis 6138 sowie Urnennischen Doppel im Grabfeld zwei mit den Nummern 5009 bis 5014.

Informationen für die Angehörigen

Die Angehörigen werden gebeten, den Grabschmuck und die Grabmale bis zum 8. September 2024 zu entfernen.

Danach verfügt die Stadt Wallisellen über das zurückgelassene Material, wobei jegliche Haftung oder Vergütung abgelehnt werden.

Die Angehörigen sind durch das Bestattungsamt über die bevorstehende Grabräumung schriftlich informiert worden, soweit deren Anschrift bekannt war.

Falls Angehörige keine Mitteilung erhalten haben, soll das an das Bestattungsamt Wallisellen telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden.

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