Wie die Gemeinde Tschappina mitteilt, wurde das Auflageprojekt Erneuerung Güterstrassennetz Flerden und Tschappina vom 12. Februar 2021 genehmigt.
Der Dorfeingang der Gemeinde Tschappina.
Der Dorfeingang der Gemeinde Tschappina. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Mit Verfügung vom 7. Februar 2023 hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales, gestützt auf Artikel 44 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden, das Auflageprojekt Erneuerung Güterstrassennetz Flerden und Tschappina vom 12. Februar 2021 mit Auflagen genehmigt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation Beschwerde beim Verwaltungsgericht in Chur erhoben werden.

Sie ist in doppelter Ausfertigung und unterschrieben einzureichen.

Die Beschwerde muss eine Begründung erhalten

Die Beschwerde hat ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt sowie eine Begründung zu enthalten. Die angefochtene Verfügung sowie allfällige weitere Beweismittel sind beizulegen.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist nach telefonischer Voranmeldung im Amt für Landwirtschaft und Geoinformation Chur Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

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