Die Bevölkerung von Tamins wird gebeten, Bäume und Sträucher bis zum 31. Oktober 2021 den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Wie die Gemeinde Tamins berichtet, werden die Eigentümer von Liegenschaften entlang öffentlicher Strassen sowie Privatstrassen, die im Winter von der Gemeinde vom Schnee geräumt werden, gebeten, überhängende Sträucher und Äste bis zum 31. Oktober 2021 auf eine Höhe von drei Metern über Strassenniveau und bis auf die Grenzlinie zurückzuschneiden.

Diese Weisung gilt auch für Liegenschaften entlang der Kantonsstrasse (Reichenauerstrasse, Afuris, Aussergasse und Trinserstrasse), wobei in diesem Fall Sträucher und Äste bis auf eine Höhe von fünf Metern ab Strassenniveau bis auf die Grenzlinie zurückgeschnitten werden müssen.

Die Gemeinde lehnt jegliche Haftung ab

Bei Strassen, Gartenanlagen etc., die bis zu diesem Termin nicht freigeschnitten sind, hat die Gemeinde das Recht, die Arbeiten durch die Werkgruppe, unter Kostenfolge für die jeweiligen Grundeigentümer, durchführen zu lassen.

Sollten infolge Nichtbefolgen dieser Weisung irgendwelche Schadenereignisse eintreten, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab, resp. überwälzt diese auf den entsprechenden Grundeigentümer.

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