Rothenbrunnen bittet Strassenanstösser um Pflanzenschnitt
Wie die Gemeinde Rothenbrunnen berichtet, sind alle Bepflanzungen bis 31. Oktober 2022 so zurückzuschneiden, dass sie nicht in den Verkehrsraum hineinragen.

Die Gemeinde Rothenbrunnen bittet alle Grundeigentümer bis am 31. Oktober 2022 Hecken, Stauden und Bäume entlang der Strassen auf die Grundstückgrenze zurückzuschneiden, so dass der öffentliche Verkehr nicht behindert wird und die Verkehrsübersicht gewährleistet ist.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei Nässe und Schnee die Äste um einiges mehr ins Strassenareal hineinragen können als bei Trockenheit.
Die Gemeinde wird nach Ablauf der Frist eine Kontrolle durchführen und allenfalls die Arbeiten zu Lasten der säumigen Grundeigentümer durchführen.










