Lantsch-Lenz hilft bei Beiträgen zur Krankenpflegeversicherung

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Die Gemeinde Lantsch-Lenz berichtet, dass finanzschwache Familien ab September 2021 durch Prämienverbilligungen für die Krankenkasse entlastet werden.

Pflege
Ein Krankenpfleger bei der Arbeit. (Symbolbild) - dpa

Familien und Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen. Die Prämienverbilligung wird direkt an die Krankenkassen ausbezahlt und via Prämienrechnung verrechnet.

Personen, welche bis zum 31. Dezember 2020 eine IPV erhalten haben und keine Veränderungen bezüglich der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aufweisen, erhalten in der Regel auch fürs 2021 eine Teilvorschussleistung. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA) hat diese Personen neulich direkt angeschrieben. Nach Vorliegen der Steuerveranlagung 2020 wird der Anspruch 2021 definitiv berechnet und verfügt.

Die Anmeldeformulare müssen noch im Jahr 2021 eingereicht werden

Alle übrigen Personen müssen sich für den Bezug der Prämienverbilligung 2021 anmelden. Die Anmeldeformulare und Wegleitungen können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.

Zu beachten ist, dass die komplett ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulare zusammen mit Kopie der Krankenkassenpolice (KVG) und den übrigen Beilagen bei der Gemeindeverwaltung Lantsch/Lenz (nicht bei SVA) bis spätestens 31. Dezember 2021 eingereicht werden müssen, danach verwirkt der Anspruch.

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