Keine Raketen am 1. August: Nur Kleinfeuerwerk erlaubt

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Thusis,

In Domat/Ems gilt ein ganzjähriges Feuerwerkverbot. Auch am 1. August sind Raketen und Knallkörper untersagt. Erlaubt sind nur lautlose Kleinfeuerwerke.

Im Dorfzentrum der Gemeinde Domat/Ems.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Domat/Ems. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Domat/Ems berichtet, gilt seit dem 1. November 2025 auf dem gesamten Gemeindegebiet ein ganzjähriges Verbot für das Abbrennen von Knallkörpern, Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen.

Dies bedeutet, dass am Nationalfeiertag keine Raketen, Knallkörper (Feuerwerkskörper) und andere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden dürfen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Kleinfeuerwerke wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer und Vulkane, soweit diese keine Lärmeffekte verursachen. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen im Falle eines absoluten Feuerverbotes.

Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, dieses Verbot zu beachten. Das vorsätzliche oder fahrlässige Missachten des Verbots wird von der Gemeindepolizei mit einer Busse geahndet.

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