Vignette

Heizungen im Freien in Lantsch-Lenz brauchen eine Vignette

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Thusis,

Wie die Gemeinde Lantsch-Lenz schreibt, gilt für mobile Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke eine Vignettenpflicht.

Ein Heizpilz. - dpa-infocom GmbH

Laut den Energievorschriften des Kantons Graubünden (Amt für Energie und Verkehr) ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte Kohlendioxid-Ausstoss kompensiert wird.

Unter mobile Heizungen im Freien fallen insbesondere Heizpilze, Heizungsanlagen für Festzelte sowie Wärme- und Infrarotstrahler. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer beziehungsweise mehreren Vignetten versehen sein.

In Lantsch-Lenz ist für die Herausgabe der Vignetten die Gemeinde zuständig. Es gibt verschiedene Varianten für den Erhalt einer Vignette. Bei der Gemeindeverwaltung ist ein entsprechendes Merkblatt erhältlich oder unter Webseite der Gemeinde Lantsch-Lenz abrufbar.

Im Falle einer Nichtbeachtung der Vignettenpflicht ist die Gemeinde befugt, Sanktionen zu ergreifen beziehungsweise Bussen auszusprechen. Bei Fragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

a
41 Interaktionen
Lange Schlangen
Trump Chicago
9 Interaktionen
USA

MEHR VIGNETTE

Jürg Grossen Martin Candinas
92 Interaktionen
Candinas-Idee
Vignette Auto
74 Interaktionen
Vorstoss
Vignetten
6 Interaktionen
Bern
Vignette
64 Interaktionen
Achtung!

MEHR AUS GRAUBüNDEN

pontresina
15 Interaktionen
In der Surselva GR
Tiefencastel Unfall
Tiefencastel GR
Arosa ClassicCar
2 Interaktionen
Bergrennen
Selbstunfall Schluein
Schluein GR