Wie die Gemeinde Bonaduz mitteilt, hat der Gemeinderat nach der Ablehnung der Gesamtrevision an der Urne am 11. Dezember 2023 das weitere Vorgehen festgelegt.
Das Gemeindehaus Bonaduz.
Das Gemeindehaus Bonaduz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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An der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2023 wurde die Gesamtrevision der Ortsplanung zurückgewiesen.

Der Gemeindevorstand hat in der Zwischenzeit das weitere Vorgehen festgelegt.

Bis circa Mitte des Jahres wird die Planungsvorlage unter Beizug einer Spiegelgruppe detailliert besprochen und überarbeitet.

Anschliessend wird die Spiegelgruppe eine Empfehlung an den Gemeindevorstand aussprechen. Der Gemeindevorstand wird dann über Anpassungen der Planungsvorlage befinden.

Bereinigung durch Gemeindevorstand und Spiegelgruppe

Danach folgt eventuell eine zweite Vorprüfung durch den Kanton. Im Rahmen der folgenden Mitwirkung kann sich jedermann am Prozess beteiligten.

Die Bereinigung wird danach durch den Gemeindevorstand zusammen mit der Spiegelgruppe vorgenommen.

Schlussendlich wird die Gesamtrevision der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt und im Folgenden durch den Regierungsrat genehmigt.

Mitglieder der Spiegelgruppe

Die Spiegelgruppe setzt sich aus Vertreten der Industrie und des Gewerbes, der Quartiere, Futuro, der Bürgergemeinde, Die Mitte, Aufzonungen und der Sportvereinigung zusammen.

Vertreter des Gemeindevorstandes sowie interne und externe Fachpersonen nehmen in beratender Funktion teil.

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