Wie die Gemeinde Domat/Ems berichtet, sind E-Voting-Anmeldungen für die Abstimmung vom 9. Juni 2024 noch bis am 14. April 2024 möglich.
Das Gemeindehaus Domat/Ems.
Das Gemeindehaus Domat/Ems. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Im November 2023 hat der Bundesrat dem Kanton Graubünden die Grundbewilligung für den Versuchsbetrieb für E-Voting erteilt.

Bereits bei der Abstimmung vom 3. März 2024 konnten die Stimmberechtigten der Gemeinde Domat/Ems und von fünf weiteren Bündner Pilotgemeinden ihre Stimme elektronisch abgeben.

In Domat/Ems waren 355 Stimmberechtigte für das digitale Verfahren registriert, was einem Anteil von 6,84 Pozent aller stimmberechtigten Personen entspricht.

Stimmberechtigte müssen sich anmelden

E-Voting ist ein ergänzendes Angebot zu den bisherigen Stimmkanälen.

Stimmberechtigte, die zukünftig elektronisch abstimmen wollen, können sich bis spätestens acht Wochen vor ihrer ersten elektronischen Stimmabgabe einmalig anmelden.

Für die Abstimmung vom 9. Juni 2024 schliesst das Anmeldefenster für E-Voting am 14. April 2024.

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