Digitale Umzugsmeldung – Die Gemeinde ist dabei
Die Gemeinde Domat/Ems ermöglicht ihren Bürgern ihren Umzug elektronisch über die Plattform eUmzugCH zu melden. Die Nutzung ist freiwillig und kostenfrei.

Die Plattform «eUmzugCH» dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz, berichtet die Gemeinde Domat/Ems. Gemäss gesetzlicher Grundlagen beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten.
Die elektronische Umzugsmeldung ist noch nicht für alle Gemeinden im Kanton und in der Schweiz möglich. Sie können von einer teilnehmenden Gemeinde in eine nicht teilnehmende Gemeinde umziehen. Das System informiert im Prozess, ob eine Gemeinde an eUmzugCH teilnimmt oder nicht.
Wer eUmzugCH nutzen kann
Um eUmzugCH zu nutzen, müssen Personen volljährig und handlungsfähig sein. Es besteht die Möglichkeit, weitere Familienmitglieder (Ehepartner/-in, eingetragene Partnerin/eingetragener Partner, minderjährige Kinder), die an derselben Wohnadresse gemeldet sind, ebenfalls umzumelden.
Um Rückfragen zu vermeiden, sollten die erforderlichen Unterlagen direkt bei der Anmeldung auf der Plattform hochgeladen werden.
Wer eUmzugCH nicht oder nur teilweise nutzen kann
Die Dienstleistung eUmzugCH steht Personen mit Wochenaufenthalt nicht zur Verfügung. Für Personen ausländischer Nationalität: Nicht alle Aufenthaltsbewilligungen von ausländischen Staatsangehörigen sind für die Nutzung von eUmzugCH zugelassen.
Auf der Webseite von «eumzug.swiss» sind die entsprechenden Informationen aufgeführt.