Wie die Gemeinde Bonaduz meldet, ist eine Verkehrsbeschränkung für Motorfahrzeuge auf der Via Ginellas geplant, mit der Ausnahme für Land- und Forstwirtschaft.
Das Gemeindehaus Bonaduz.
Das Gemeindehaus Bonaduz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Gemeindevorstand Bonaduz plant eine Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet, die ein Verbot für Motorwagen und Motorräder vorsieht, jedoch mit einer Ausnahme für Land- und Forstwirtschaft.

Diese Regelung betrifft die Via Ginellas.

An der Kreuzung Via Ginellas (Via Lag) und dem Veloweg nach Rhäzüns stehen zwei nicht deckungsgleiche Fahrverbotstafeln in unmittelbarer Nähe.

Mit dieser Massnahme soll die unklare Situation bereinigt werden. Anstelle der beiden nicht deckungsgleichen Signalen soll wenige Meter entfernt nur noch ein Signal platziert werden.

Einreichung von Einwendungen und Stellungnahmen

Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 9. April 2024 von der Kantonspolizei gestützt auf Artikel drei Absatz drei und vier des Strassenverkehrsgesetzes, Artikel sieben Absatz eins und zwei des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr und Artikel vier der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr genehmigt.

Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung (Stand vom 18. April 2024) beim Gemeindevorstand Bonaduz eingereicht werden.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeindevorstand und publiziert danach den Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.

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