Wie die Gemeinde Bonaduz mitteilt, sind in der Blockhütte Bot Mulins und in der Waldhütte Tarmuz nur noch Privatveranstaltungen mit 2G-Zertifikat erlaubt.
Dorfzentrum Bonaduz.
Dorfzentrum Bonaduz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Mit Blick auf die durch den Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus hat der Gemeindeführungsstab (GFS) Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2021 beschlossen, dass die Nutzung der Blockhütte Bot Mulins in Bonaduz und der Waldhütte Tarmuz in Rhäzüns für öffentliche Veranstaltungen nicht möglich ist.

Privatveranstaltungen bis maximal 30 Personen sind unter Einhaltung der 2G-Regelung (Geimpfte und Genesene) weiterhin möglich. Die Nutzung der übrigen Gemeindeliegenschaften wie die Turnhalle ist ebenfalls unter Beachtung der 2G-Regel für Personen ab 16 Jahren möglich.

Mehr zum Thema:

CoronavirusBundesrat