Betreten von Feldern und Wiesen in Schmitten
Wie die Gemeinde Schmitten berichtet, ist es während der Flurzeit vom 1. Mai bis 10. Oktober verboten, Felder zu betreten.

Gemäss Artikel 14 des Alp-, Weide- und Flurgesetzes der Gemeinde Schmitten ist das Befahren der Felder das ganze Jahr ausser zum Zweck der Bewirtschaftung verboten. Das Betreten der Felder ist während der Flurzeit verboten. Die Flurzeit dauert vom 1. Mai bis 10. Oktober. Es ist verboten, auf den Wiesen Blumen, Beeren oder Pilze zu pflücken. Für entstandenen Schaden haftet der Verursacher.