Wie die Gemeinde Albula/Alvra informiert, werden die Rechnungen für die Hundesteuer im Februar 2023 verschickt. Änderungen sind mitzuteilen.
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Ein Labrador. (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf dem Gemeindegebiet Albula/Alvra gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten.

Steuerpflichtig ist der Hundehalter, der auch verpflichtet ist, sein Tier der Gemeinde innert 30 Tagen zu melden.

Gemäss Steuergesetz der Gemeinde Albula/Alvra beträgt die Steuer für den ersten Hund 100 Franken, für jeden weiteren, im selben Haushalt gehaltenen Hund 200 Franken jährlich.

Die Rechnungen für die Hundesteuer werden im Monat Februar 2022 versandt.

Registrierung der Hunde

Hundehalter, welche keine Rechnung erhalten, werden aufgefordert, dies der Gemeindeverwaltung zu melden.

Von der Hundesteuer befreit sind Polizeihunde, Lawinen- und Flächensuchhunde, Blindenführ- und Gehörlosenhunde, Schwesshunde (Bündner Schweisshundeclub BSC mit einer gültigen Nachsuchebewilligung) und Herdenschutzhunde, die geprüft und registriert sind.

Alle über drei Monate alten Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei Amicus registriert werden.

Adressänderungen, Halterwechsel und Ableben des Hundes sind dem Amicus und der Gemeindeverwaltung Albula/Alvra zu melden.

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