Würenlos: Leinenpflicht für Hunde schützt junge Waldtiere
Wie die Gemeinde Würenlos meldet, gilt während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 31. Juli 2023 im Wald eine Leinenpflicht für Hunde.

Die kantonale Jagdverordnung schreibt vor, dass Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli 2023 im Wald (auch auf den Wegen) sowie am Waldrand an der Leine geführt werden müssen.
Diese Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Setzen (Gebären) und Aufziehen ihrer Nachkommen.
Die Gefahr und Stress für Wildtiere sollen gemindert werden
Alle Hundehalter sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde nicht streunen oder wildern.
Nicht nur das Jagen oder Hetzen, sondern bereits das Hochscheuchen kann bei Wildtieren erheblichen Stress auslösen und sie in Gefahr bringen.
Zur Vermeidung von Kulturlandschäden sollten Hunde auch nicht frei über Landwirtschaftsland laufen gelassen werden.