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    Würenlos: Bussen wegen Nichteinreichens der Steuererklärung

    Nau.ch Lokal
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    Dietikon,

    Wie die Gemeinde Würenlos schreibt, hat das kantonale Steueramt wegen Nichteinreichens der Steuererklärung 80 Strafbefehle gegen Personen aus Würenlos erlassen.

    Gemeindehaus in Würenlos.
    Gemeindehaus in Würenlos. - Nau.ch / jpix.ch

    Das kantonale Steueramt hat Anfang Oktober wegen Nichteinreichens der Steuererklärung 2022 rund 80 Strafbefehle gegen Personen, die in Würenlos steuerpflichtig sind, erlassen.

    Die Bussenbeträge liegen zwischen 50 Franken und 10'000 Franken.

    Die Busse bemisst sich nach dem steuerbaren Einkommen/Kapital und daran, ob die Steuererklärung zum wiederholten Mal nicht eingereicht worden ist, das heisst bereits früher Bussen ausgefällt werden mussten.

    Einschätzung durch das Gemeindesteueramt für nicht erreichte Erklärungen

    Wer seine Steuererklärung nicht einreicht, riskiert nicht nur eine Busse, sondern auch die Einschätzung durch das Gemeindesteueramt.

    Daher empfiehlt es sich in jedem Fall, vor Ablauf der Frist mit dem Gemeindesteueramt Kontakt aufzunehmen und nötigenfalls um eine Fristverlängerung zu ersuchen.

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