Wie die Gemeinde Oetwil an der Limmat mitteilt, gilt im Wald und am Waldrand vom 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht, um Wildtiere zu schützen.
Ortsschild von Oetwil an der Limmat.
Ortsschild von Oetwil an der Limmat. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren.

Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere bei Gefahr schutzlos am Boden verharren.

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand

Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht.

Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, ob sie den Hund an der Leine führen wollen oder nicht.

Den Hund frei laufen zu lassen, ist besonders dann gut zu überdenken, wenn er nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.

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