Wie die Gemeinde Geroldswil informiert, sind Grundeigentümer an öffentlichen Strassen aufgerufen, bis 10. Juli 2023 Bäume, Sträucher und Hecken zu kürzen.
Im Dorfzentrum von Geroldswil.
Im Dorfzentrum von Geroldswil. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- beziehungsweise Wegraum hineinragen bis spätestens 10. Juli 2023 zurückzuschneiden.

Nach dem 10. Juli 2023 werden Sträucher und Bäume, die noch in den öffentlichen Grund hinausragen auf Kosten des Eigentümers zurückgeschnitten.

Eigentümer können haftbar gemacht werden

Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Pflanzen kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.

Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern können für allfällige Schäden haftbar gemacht werden.

Ein Merkblatt mit den Vorschriften, die zu beachten sind ist auf der Webseite der Gemeinde einzusehen.

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