Killwangen

Der Sitz in der Finanzkommission Killwangen wurde nicht besetzt

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Dietikon,

Die Anmeldefrist für den zweiten Wahlgang in Killwangen läuft am Mittwoch, 6. Oktober 2021, um 12 Uhr ab.

Das Gemeindehaus in Killwangen.
Das Gemeindehaus in Killwangen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Gemeinde Killwangen berichtet, konnte für die Finanzkommission der vakante Sitz im ersten Wahlgang vom 26. September 2021 nicht besetzt werden. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, ist für die Wahl eines Mitglieds in die Finanzkommission ein zweiter Wahlgang erforderlich, welcher am 28. November 2021 stattfindet.

Wählbar im 2. Wahlgang ist nur, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens zehn Stimmberechtigte der Gemeinde Killwangen angemeldet wird.

Die Anmeldefrist läuft am Mittwoch, 6. Oktober 2021, 12 Uhr, ab. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig (§§ 31 ff des Gesetzes über die politischen Rechte). Die Nichtgewählten des ersten Wahlganges sind nicht automatisch angemeldet.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Chantal Galladé
96 Interaktionen
«Nicht erlaubt»
ESAF Zug
19 Interaktionen
Am ESAF

MEHR KILLWANGEN

In Unterführung steckengeblieben
3 Interaktionen
Zeugen gesucht
Killwangen
Gemeinde
Gemeinde

MEHR AUS AGGLO ZüRICH

Rega
1 Interaktionen
Stallikon ZH
Wädenswil
patrizia laeri
Stiller Moment