Dietikon: 1 Million für Kleinunternehmen und Selbständige
Der Stadtrat unterstützt die Dietiker Kleinstunternehmen und Selbstständigerwerbende mit temporären Darlehen in der Höhe von 1 Mio. Franken.

Seit dem 16. März gilt in der Schweiz die «ausserordentliche Lage». Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe müssen bis am 19. April geschlossen bleiben. Ausgenommen sind einzig Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen.
Mit dieser vom Bundesrat angeordneten Schliessung sind viele Kleinunternehmen in eine finanzielle Notsituation geraten. Ergänzend zu Bund und Kanton ergreift jetzt auch die Stadt Dietikon Hilfsmassnahmen.
Der Stadtrat hat beschlossen, für die lokalen Kleinstunternehmen und Selbstständigerwerbende einen Rahmenkredit von 1 Mio. Franken zu bewilligen. Die Gelder sollen kurzfristig helfen, das unternehmerische Fortbestehen zu sichern.
Die städtischen Überbrückungsleistungen sind zinslose Darlehen. Sobald sich die Situation normalisiert hat und die Geschäftstätigkeiten wiederaufgenommen werden können und/oder wenn finanzielle Mittel aus anderen Quellen zur Verfügung stehen, müssen sie zurückbezahlt werden.
Meldungen bei Sozialabteilung
Darlehensgesuche können Kleinstunternehmen und Selbstständigerwerbende ab sofort bei der Sozialabteilung [email protected] einreichen. Diese überprüft den Anspruch und tätigt bei einem positiven Resultat die Auszahlung.
Ein Factsheet zu den Anspruchsbedingungen für ein städtisches Darlehen sowie ein Formular zur Einreichung des Darlehensgesuchs sind auf der städtischen Webseite zugänglich www.dietikon.ch/bildunggesellschaft/gesellschaft/sozialedienste/sozialhilferhemen/4016. Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Dietikon, die sich in einer finanziellen oder persönlichen Notlage befinden, können sich bei der Sozialabteilung im Intake (Tel. 044 744 36 50 oder [email protected]) melden.