Brandstifterin von Oetwil ist schuldunfähig
Die Brandstifterin von Oetwil wurde vom Bezirksgericht Meilen als Schuldunfähig befunden. Sie legte im Februar in der Kirche der Gemeinde Feuer.

Eine 41-jährige Frau legte zu Beginn des Jahres zuerst in ihrer Wohnung Feuer. Im Februar verursachte sie dann einen Brand in der Kirche von Oetwil. Die Verteidigung plädiert wegen psychischen Störungen auf Schuldunfähigkeit. Das Bezirksgericht Meilen hat sie nun teilweise freigesprochen, berichtet die «Zürichsee-Zeitung».
Die Frau leidet an einer manisch-depressiven Krankheit mit bipolarer psychotischer Störung. Entsprechend hat die Staatsanwaltschaft eine Therapie sowie betreutes Wohnen gefordert. Das Gericht unterstützt dabei die geforderten stationären Massnahmen.
Im Fall der Brandstiftung in der eigenen Wohnung wurde die Frau freigesprochen. In der Kirche soll sie jedoch «vorsätzlich und willentlich» Feuer gelegt haben, wie die Zeitung schreibt. Beim Brand entstand ein Schaden von rund 700'000 Franken. Die 41-Jährige bleibt vorübergehend in Sicherheitshaft.