Wie die Gemeinde Steinmaur bekannt gibt, gilt vom 1. April bis zum 31. Juli 2024 eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand, um Wildtiere zu schützen.
Informationsschild in Steinmaur.
Informationsschild in Steinmaur. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren.

Frei laufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren.

Besondere Vorsicht bei Jagdhunden

Die Hundehalter werden gebeten, die Leinenpflicht im Wald und am Waldrand (Gebiet bis zu 50 Meter Entfernung zum Wald) vom 1. April bis 31. Juli 2024 zu beachten.

Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen.

Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat. Die Gemeinde dankt bestens für die Mithilfe.

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