Wie die Gemeinde Stadel informiert, wird die Bau- und Zonenordnung bis voraussichtlich 2028 laufend überprüft und neu justiert.
Die Zürcherstrasse im Zentrum der Gemeinde Stadel. - Bezirk Dielsdorf
Die Zürcherstrasse im Zentrum der Gemeinde Stadel. - Bezirk Dielsdorf - Nau.ch / Simone Imhof
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Die gültige Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Stadel wurde 1994 erstellt und wurde teilrevidiert. Die letzte Teilrevision ist von 2017 datiert.

Konzeptionell ist die vorliegende Bau- und Zonenordnung auf einem guten Stand.

Gemäss Raumplanungsgesetz (RPG) ist die Nutzungsplanung mindestens alle 15 Jahre und sofern sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben zu überprüfen und falls nötig zu überarbeiten.

Mit dem revidierten kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG), welches am 1. März 2017 in Kraft trat, hat der Kanton Zürich wesentliche Baubegriffe und Messweisen an die Vorgaben der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe angepasst.

Voraussichtliche Verlängerung der Frist

Diese Änderungen treten auf Stufe Gemeinde aber erst in Kraft, wenn die Gemeinde ihre BZO ebenfalls an die neuen Begriffe angepasst hat.

Den Gemeinden wurde dazu eine Frist bis Ende Februar 2025 gesetzt, wobei diese Frist aufgrund einer laufenden Justierung des neuen PBG voraussichtlich bis Ende Februar 2028 verlängert wird.

Im Weiteren sind seit 1. Januar 2021 das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz sowie die Mehrwertausgleichsverordnung (MAV) in Kraft und im Rahmen einer BZO-Revision zu verarbeiten, ebenso die Verkehrserschliessungsverordnung vom 17. April 2019.

Aufgrund der aufgeführten Faktoren ist eine Überarbeitung der BZO Stadel angezeigt. Der entsprechende Auftrag für die fachliche Begleitung wurde der Müller Ingenieure AG erteilt.

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