Wie die Gemeinde Schöfflisdorf berichtet, müssen aufgrund der Erhöhung der Aufnahmequote zum 1. Juni 2023 zusätzlich zehn Flüchtende aufgenommen werden.
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Eine ukrainische Geflüchtete in einer Unterkunft in Genf. - Keystone
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Der Kanton Zürich hat per 1. Juni 2023 die Aufnahmequote von Personen aus dem Asylbereich für Gemeinden und Städte von 0,9 Prozent auf 1,3 Prozent (13 Asylsuchende auf 1000 Einwohner) erhöht.

Eine Anpassung der Aufnahmepflicht ist infolge der Einführung des Schutzstatus S im Frühjahr 2022 sowie der gleichzeitig gestiegenen Zahl an Asylgesuchen unvermeidbar.

Die Erhöhung der Aufnahmequote ist für die Gemeinden mit grossen Herausforderungen verbunden, insbesondere da es schwierig ist, Wohnraum zu finden.

Die Gemeinde Schöfflisdorf muss per 1. Juni 2023 zusätzliche zehn Personen mit S- oder Flüchtlingsstatus aufnehmen, um das vorgegebene Kontingent von 18 Personen zu erfüllen.

Schöfflisdorf verfügt über keinen Reservewohnraum

Der Gemeinderat ist zusammen mit der Verwaltung aktiv an der Erarbeitung von kurzfristigen sowie aber auch langfristigen Unterbringungsmöglichkeiten für die Flüchtlinge tätig.

Über Reservewohnraum verfügt die Gemeinde Schöfflisdorf zum aktuellen Zeitpunkt nicht, und die Privatunterbringungen sind keine dauerhafte Lösung.

Der Gemeinderat ist ferner im Gespräch mit der Gemeinde Oberweningen und wird weiter über die Unterbringungssituation informieren, sobald die nötigen Informationen vorhanden und Lösungsansätze ausgearbeitet sind.

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