Wie die Gemeinde Oberweningen mitteilt, werden die Angehörigen ersucht, betroffene Erdgräber auf dem Friedhof in Schöfflisdorf bis Ende Juli 2023 zu räumen.
Oberweningen
Die Gemeinde Oberweningen befindet sich im Wehntal im Zürcher Unterland. - oberweningen.ch
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Für das erste Grabfeld mit Erdgräbern auf dem Friedhof in Schöfflisdorf ist die Ruhefrist abgelaufen, weshalb dieses im September 2023 aufgehoben wird.

Betroffen sind die Erdgräber Nummer 61 bis 115 bis und mit Sterbejahr 2003.

Gemäss Artikel 29 der Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Politischen Gemeinden Schöfflisdorf, Oberweningen und Schleinikon werden die Angehörigen ersucht, den Platz auf den Erdgräbern bis Ende Juli 2023 gänzlich zu räumen.

Nach Ablauf dieser Frist wird über die Gräber, Bepflanzung und Grabmale verfügt.

Einsprache kann erhoben werden

Ist das Grab eines der Familienmitglieder betroffen und man hat noch kein Schreiben von der Gemeinde Schöfflisdorf erhalten, so soll man sich beim Bestattungsamt telefonisch oder per E-Mail melden.

Gegen diese Anordnung des Bestattungsamtes kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation vom 26. Mai 2023 beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

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