Niederweninger haben die Gelegenheit, nicht mehr benötigte Waffen, Waffenzubehör, Waffenbestandteile und Munition bei der Kantonspolizei Zürich abzugeben.
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Waffen stehen auf einem Tisch (Symbolbild). - Pixabay
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Wie die Gemeinde Niederweningen berichtet, erhält die Bevölkerung des Kantons Zürich nach den grossen Erfolgen der Aktionstage zur freiwilligen Waffenabgabe in den vergangenen Jahren auch in diesem Jahr die Gelegenheit, nicht mehr benötigte private Waffen, Waffenzubehör, Waffenbestandteile und Munition sowie Laserpointer bei der Kantonspolizei Zürich abzugeben und der Vernichtung zuzuführen.

Entgegengenommen werden Faust- und Handfeuerwaffen, Schreckschuss-, Luftdruck-, CO2-, Softair- sowie Imitationswaffen, ausgemusterte Ordonnanzwaffen, Messer, Schlag-, Hieb- und Wurfwaffen, Elektroschockgeräte sowie Munition und Laserpointer.

Bei der Abgabestelle ausweisen

Die rechtliche Grundlage für die Aktion findet sich in Art. 31a des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition sowie in § 8 Abs. 3 der Zürcher Waffenverordnung.

Personen, die Waffen, Waffenbestandteile, Waffenzubehör und Munition abgeben, müssen sich bei der Abgabestelle ausweisen und bestätigen, dass sie auf das weitere Eigentum verzichten und auch mit der Vernichtung einverstanden sind.

Während des Jahres, ausserhalb der Aktion, können Waffen auch auf jedem Polizeiposten abgegeben werden.

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